Die aktuellen Ausgangsbeschränkungen aufgrund des Corona-Virus werfen auch Fragen auf, inwieweit eine Jagdausübung noch möglich ist. Aus diesem Grund haben wir eine kleine Übersicht zusammengestellt:
Diese Aufstellung basiert auf der derzeitig gültigen Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. I Nr. XX/2020. Darin ist eine Ausnahme des Betretens öffentlicher Orte geregelt, wenn öffentliche Orte im Freien alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten werden und dabei gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird.
Wildbret ist immer, aber gerade in Zeiten wie diesen ein gesundes Lebensmittel aus der Region. Jägerinnen und Jäger die die Möglichkeit haben, sollten die Direktvermarktung aufrecht erhalten und die regionale Bevölkerung über die Möglichkeit mit qualitativ hochwertigem Fleisch versorgt zu werden, informieren. Bei direktem Kundenkontakt ist auf die Hygiene und den Mindestabstand von einem Meter zu achten.
Nähere Informationen zur Direktvermarktung finden Sie auf unserer Homepage unter: https://www.noejagdverband.at/service/
NÖ Jagdverband
Bezirksgeschäftsstelle Zwettl
3910 Zwettl, Gerotten 61
BJM Manfred Jäger
Tel.: 0664/3828512
Mail: jagd.zwettl@gmx.at