Zahlreiche Details zum TJG und vor allem zu Neuerungen im TJG (wie Verjüngungsdynamik, Wildfütterung usw.) sollen in gesamt sieben Durchführungsverordnungen geregelt werden. Die Durchführungsverordnungen wurden von der Landesregierung noch nicht beschlossen und liegen dem TJV auch noch nicht vor. Sobald nähere
Informationen bekannt sind, werden diese selbstverständlich umgehend veröffentlicht.